Holger Neidhardt, Facharzt für Allgemeinmedizin,

Clausewitzstraße 2, 26125 Oldenburg, Tel.: 0441-507766

 

Sind Sie ungewollt schwanger geworden?

Zunächst: keine Frau entscheidet sich leichtfertig für einen Schwangerschaftsabbruch. Wir sind der Auffassung: es ist Sache der Frauen zu entscheiden, ob sie sich in der Lage fühlen für eine Schwangerschaft oder nicht.

Entscheiden Sie sich, die Schwangerschaft nicht auszutragen? 
=> dann müssen Sie sich nach der aktuellen gesetzlichen Lage rasch eine Beratungsbescheinigung 
holen. 
=> frühestens 3 Tage nach Ausstellung der Bescheinigung dürfen Sie die Schwangerschaft abbrechen 
lassen
=> ein Schwangerschaftsabbruch ist nur straffrei, wenn er innerhalb der ersten 12 Schwangerschafts-
Wochen durchgeführt wird.

Wer stellt in Oldenburg Beratungs-Bescheinigungen aus? 

  • AWO Kinder, Jugend & Familie Weser Ems e.V., Cloppenburgerstr. 65, Oldenburg Tel: 0441-97 37 70, Email: info@beratungsstelle-oldenburg.de

  • Pro Familia Oldenburg: Rosenstraße 44, Oldenburg, Tel: 0441-88 09 5, Email: oldenburg@profamilia.de 

 

Außerdem bekommen Sie Beratungs-Bescheinigungen bei folgenden Frauenärztinnen und Frauenärzten:

  • Dr. med Peter Cornelius, Alexanderstraße 89, Oldbg. Tel: 0441-883030

  • Dr. med. Heinz von Dungern, Elisenstrase 12, Oldbg. Tel: 0441-9250702

  • Therese Meilwes-Dewenter, Elisenstraße 12, Oldbg. Tel: 0441-14031

 

Grundsätzlich gilt: je früher in der Schwangerschaft ein Abbruch durchgeführt wird, umso weniger Komplikationen hat er. Wenn Sie sich also sicher sind, dass Sie die Schwangerschaft nicht wollen, verlieren Sie keine Zeit.

Welche Methoden gibt es, eine Schwangerschaft zu unterbrechen?
Medikamentöser Schwangerschaftsabbruch

Ein medikamentöser Abbruch ist in Deutschland nur bis zum 63. Tag nach der letzten Regel möglich (49. Tag nach der Empfängnis). Es wird das künstliche Hormon Mifepriston benutzt. Mifepriston blockiert die Wirkung des Hormons Progesteron. Das ist entscheidend an Entwicklung und Erhaltung einer Schwangerschaft beteiligt. Häufig sind für einen medikamentösen Schwangerschaftsabbruch zwei Termine erforderlich. Beim ersten wird untersucht incl. Ultraschall. Wird im Ultraschall keine Fruchtblase gesehen, wird das Schwangerschaftshormon -HCG im Blut bestimmt. Anschließend werden drei Tabletten des Medikamentes eingenommen. Oft kommt es bereits am folgenden Tag zur Blutung. 
In 3 Prozent der Fälle wird das Schwangerschaftsgewebe ohne weitere Behandlung in den nächsten beiden Tagen ausgestoßen. Auch in diesem Fall ist ein zweiter Arztbesuch zur Kontrolle erforderlich. Viele Frauen spüren jedoch keine körperliche Veränderung. Beim zweiten Besuch in der Arzt-Praxis müssen Sie mit drei bis vier Stunden Aufenthalt rechnen. 
Sie bekommen dann mehrere Tabletten eines Medikamentes (Prostaglandin), das die Ausstoßung des Schwangerschaftsgewebes fördert. Dieses Medikament wird evtl. auch in die Scheide eingeführt.
Bei vielen Frauen zieht sich die Gebärmutter zusammen, und es kommt zu Blutungen. Kommt es nach 2-3 Stunden nicht zu einer Blutung, wird die Gabe Prostaglandin wiederholt, und eine Stunde später können Sie die Arzt-Praxis in aller Regel verlassen.
Bei vielen Frauen kommt es während des Aufenthaltes in der Praxis zum Ausstoßen der Fruchtblase, aber bei jeder vierten Frau setzen die Blutungen sogar erst nach 24 Stunden ein. Sollten Sie also nicht innerhalb der 3-4 Stunden die Fruchtblase ausgestoßen haben, so ist das kein Grund zur Beunruhigung. Nebenwirkungen und Komplikationen:
Unterleibsschmerzen, Übelkeit und Erbrechen. Die Blutungen können stärker sein als beim chirurgischen Abbruch oder bei Ihrer Periode und länger anhalten.
In ca. 1-4% versagt die Methode. Bei einer weiter bestehenden Schwangerschaft ist eine chirurgische Beendigung des Abbruchs notwendig. 
Gründe gegen die medikamentöse Methode
Konkreter Verdacht auf Schwangerschaft außerhalb der Gebärmutter (z.B.imEileiter)
Unverträglichkeit von Prostaglandinen
Allergie gegenüber Mifepriston
Chronische Nebennierenschwäche
Schweres Asthma (z.B. Einnahme von Cortisontabletten.)
Leber- und Nierenversagen
Eine evtl. liegende Spirale muss entfernt werden.

Chirurgischer Schwangerschaftsabbruch.
In der Regel werden ca. 1 Stunde vor Beginn des Eingriffs Medikamente gegeben, die die Gebärmutter vorbereiten (so genanntes Priming). Dadurch wird das Risiko verringert, die Gebärmutter beim Eingriff zu verletzen. 
Der chirurgische Schwangerschaftsabbruch kann entweder mit örtlicher Betäubung oder mit Vollnarkose durchgeführt werden. 
Bei einer örtlichen Betäubung wird ein Betäubungsmittel in den Muttermund gegeben. Das bemerken die meisten Frauen gar nicht, obwohl die Angst davor oft groß ist. Die Nerven am Muttermund reagieren zwar auf Druck sehr empfindlich, aber nicht auf Berührung. 
Eine Vollnarkose wird durch einen Narkosearzt durchgeführt. Die Narkosemittel werden über eine Kanüle in die Armvene gegeben. Kurz darauf werden Sie müde und schlafen ein. 

Sie werden sich später nicht mehr an den Eingriff erinnern können. Oft erinnern sich die Frauen nicht einmal, dass sie ca. 15 Minuten nach dem Eingriff selbständig in den Ruheraum gelaufen sind. Zur Vorbereitung des Absaugens wird der Muttermund mit Dehnungsstäben geöffnet. Mit einem Plastikröhrchen wird anschließend das Schwangerschaftsgewebe abgesaugt. Dabei wird auch die obere Schleimhautschicht mit entfernt, die normalerweise bei der Periode abblutet. Das Absaugen dauert nur wenige Minuten. Am Ende zieht sich die Gebärmutter zusammen um die Blutung zu stoppen. Das ähnelt in etwa dem Gefühl bei der Menstruation oder den Nachwehen nach einer Geburt.
Dann wird kontrolliert, ob die Gebärmutter vollständig entleert ist. Auch das abgesaugte Gewebe wird kontrolliert. Nach einer abschließenden Ultraschalluntersuchung gehen Sie in den Ruheraum. 

Komplikationen
Entzündungen der Unterleibsorgane
Gewebereste, die zu verstärkten Blutungen oder auch zu Entzündungen führen können. In seltenen 
Fällen muss ein weiterer Eingriff erfolgen
Allergische Reaktionen auf Medikamente
Verletzungen der Gebärmutter oder des Gebärmutter-halses sowie angrenzender Gewebe
Bei ernsten Komplikationen kann eine Verlegung ins Krankenhaus erforderlich sein.

 

  • Wer in Oldenburg Schwangerschafts-Abbrüche durchführt erfahren sie bei den o.g. Beratungsstellen

 

Was kostet ein Schwangerschafts-Abbruch?
Die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch belaufen sich auf 270 bis 570 € je nach Praxis, Methode und Versicherung.
Wenn Ihr Einkommen und Vermögen unterhalb der gesetzlichen Grenze liegen oder wenn sie Sozialhilfe, ALG 2 oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen können sie die Übernahme der Kosten beantragen.

 

Diese Information wurde kostenlos für die Patientinnen der Arztpraxis Ohmstede Holger Neidhardt Clausewitzstr. 2, Oldenburg erstellt.

Wir führen selbst weder Beratungen noch Schwangerschaftsabbrüche durch und haben keinerlei finanziellen oder anderweitigen persönlichen Vorteil von der Erstellung dieser Patientinnen-Information